Ergänzen Sie die Sätze mit passenden Wörtern aus dem Kasten:
(1) die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
(2) Praxisgebühr (3) Versicherung (4) Krankheitsfall (5) Abschluss einer Krankenversicherung
(6) Versicherungsschutz (7) mitversichert sein (8) gelten (9) Krankenkasse (10) anerkannt (11) gesetzliche Versicherung
(12) Nachweis über die Krankenversicherung
Als Studierender haben Sie Anspruch auf ... zum nied- rigsten Beitragssatz. Der größte gesetzliche Versiche- rungsträger ist ... Eine Reihe von „Ersatzkassen" bieten gleichwertigen gesetzlichen ... an. Das Akademische Auslandsamt kann Sie beraten, welche ... für Sie und eventuell die begleitenden Familienmitglieder günstig ist. Ausländische Studierende, die im Heimatland eine ei- gene private ... abgeschlossen haben oder in der Pri- vatversicherung ihrer Eltern … müssen sich nicht zu- sätzlich absichern, wenn diese Versicherung im … in Deutschland kostendeckend ist. Die Pflicht zum … in Deutschland kann auch entfallen, wenn einer Versiche- rung aus dem Heimatland auch für Deutschland gilt und hier als ausreichend anerkannt wird. Плашки позолочені z.B. für die EU-Länder. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Immatrikulation be- reits einen ... vorlegen müssen! Normalerweise stellt Ih- nen die ... eine Bescheinigung über das Versicherungs- verhältnis aus, die Universität stempelt sie ab und sen- det sie an die zurück. Falls die Kasse aber schon für Ihre Aufnahme eine Bescheinigung Ihrer Hochschule verlangt, lassen Sie sich von Ihrer Hochschule formlos bestätigen, dass Sie die Anforderungen für ein Studium in Deutschland erfüllen. де) Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Arzt- und Zahn- arztbesuch in einem Quartal – auch wenn Sie versichert sind - eine ... von 10 Euro bezahlen müssen.
Ответы
Ответ:
Als Studierender haben Sie Anspruch auf den Versicherungsschutz zum niedrigsten Beitragssatz. Der größte gesetzliche Versicherungsträger ist die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Eine Reihe von „Ersatzkassen" bieten gleichwertigen gesetzlichen Versicherungsschutz an. Das Akademische Auslandsamt kann Sie beraten, welche Krankenkasse für Sie und eventuell die begleitenden Familienmitglieder günstig ist. Ausländische Studierende, die im Heimatland eine eigene private Versicherung abgeschlossen haben oder in der Privatversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, müssen sich nicht zusätzlich absichern, wenn diese Versicherung im Krankheitsfall in Deutschland kostendeckend ist. Die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland kann auch entfallen, wenn eine Versicherung aus dem Heimatland auch für Deutschland gilt und hier als ausreichend anerkannt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch in einem Quartal – auch wenn Sie versichert sind - eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen müssen.
Объяснение:
Правильно!